TH1: Wasserschaden klein

TH1: Wasserschaden klein

In einem Anwesen kam es zu einem technischen Defekt an einer Wasserleitung. Dabei trat eine nicht unerhebliche Menge an Leitungswasser aus und überflutete den größten Teil des Wohnbereiches.

Die Wasserzufuhr wurde durch den Angriffstrupp des HLF 23/46 abgeschiebert und der Austritt gestoppt. Nachdem der LB 22 als örtlich zuständiger Löschbezirk ebenfalls an der Einsatzstelle ankam, wurde diese zu weiteren Abarbeitung an die Kameraden übergeben. Diese setzten einen Wassersauger ein und halfen den Bewohnern bei der Beseitigung des Wasserschadens.

Wir rückten ein.

TH1: Person in Wohnung

TH1: Person in Wohnung

Die Polizei forderte die Feuerwehr zu einer Türöffnung an, nachdem die Annahmen bestand das sich eine hilflose Person innerhalb eines Wohnbereiches befand.

Bei Eintreffen an der Einsatzstelle wurde noch eine alternative Zugangsmöglichkeit erkundet, welche sich aber nicht ergeben hat. Die Tür wurde mit dem Türöffnungsgerät geöffnet. Die Wohnung wurde begannen, jedoch keine Person vorgefunden.

Wir stellten die Verschlusssituation wieder her und übergaben die Einsatzstelle der Polizei.

B4: Wohnungsbrand

B4: Wohnungsbrand

Die Notrufmitteilerin meldete „schwarzen Rauch“, der aus einem Dachgeschossfenster eine zweieinhalbgeschossigen Gebäudes drang. Bei unserer Ankunft konnten wir dies bestätigen, zudem war das Piepsen eines Rauchwarnmelders zu hören. Der Einheitenführer des HLF23/46 ließ sich von der bereits anwesenden Polizei kurz in das weitere Lagebild einweisen. Alle Personen waren bereits aus dem Gebäude.

Umgehend wurde der Angriffstrupp des HLF23/46 unter Atemschutz mit dem ersten Rohr zur Brandbekämpfung ins Gebäude geschickt. Der Angriffstrupp des TLF 23/23 wurde zur Kontrolle der anderen Wohnbereiche ebenfalls eingesetzt. Die Wasserversorgung konnte durch einen Unterflurhydranten sichergestellt werden. Der Sicherheitstrupp wurde von der Berufsfeuerwehr gestellt. Über die Drehleiter wurde noch eine Erkundung des Dachstuhls durchgeführt.

In die Tür zur Brandwohnung wurde ein Rauchvorhang gesetzt und die Wohnung danach durch den Angriffstrupp, auf etwaige Personen kontrolliert. Die Kontrolle blieb negativ. Die Brandstelle wurde in der Küche gefunden. Essen hatte sich mit Flammenbildung entzündet und Teile des Mobiliars hatten bereits Feuer gefangen. Das Feuer war schnell unter Kontrolle und mit Hilfe eines Lüfters wurde das Gebäude und die Brandwohnung noch ausreichend belüftet.

Die Bewohner der Wohnung wurde durch den anwesenden Rettungsdienst gesichtet mussten aber nicht weiter behandelt werden. Die Wohnung wurde durch den Brand unbewohnbar und musste zudem stromlos geschaltet werden.

Nachdem „Feuer aus“ gemeldet wurde, übergab der Einsatzleiter der Polizei die Einsatzstelle.

B1: Unklarer Rauch

B1: Unklarer Rauch

Der Leitstelle wurde eine unklare schwarze Rauchentwicklung irgendwo hinter der Polizeistation Brebach mitgeteilt.

Bei unserer Ankunft war erstmal nichts zu erkennen. Es wurden die Gruppenführer vom Einsatzleiter in verschiedene mögliche Bereiche zur Erkundung losgeschickt. Schließlich konnte, über einen weiteren Augenzeuge sowie dem Verursacher, der sich zwischenzeitlich bei einem Gruppenführer zu erkennen gab, die vermeintliche Einsatzstelle ausfindig gemacht werden.

Es wurde Unrat verbrannt, was zu einer sichtbaren Rauchentwicklung führte, daraufhin hat der Verursacher das Feuer bereits eigenständig gelöscht. Er wurde nochmals aufgeklärt. Keine weiteren Maßnahmen erforderlich.