Durch den Mitteiler wurde der Leitstelle eine Person in der Saar mitgeteilt, die zuvor von der Saartalbrücke gesprungen sei. Aufgrund dieser Meldung wurden die anrückenden Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr über das linke Saarufer geschickt und die Kräfte aus Güdingen über das rechte Saarufer in Höhe der Brücke entsandt.
Es wurde umgehend mit der ebenfalls anwesenden Polizei der Uferbereich, als auch mit dem Mehrzweckboot von der Wasserfläche aus erkundet. Parallel konnten am linken Ufer drei Jugendlichen aufgegriffen werden, die scheinbar in der Saar schwimmen waren. Eine Befragung der Gruppe ergab zuerst unklare Aussagen, ob nicht doch jemand gesprungen wäre und noch in der Saar treiben könnte. Eine erneute, intensivere Befragung durch die Polizei klärte letztendlich die Situation insoweit auf, dass sich keine weitere Person mehr in der Saar befinden würde. Der Einsatz wurde für die Feuerwehr beendet. Das Mehrzweckboot „Charlotte“ als auch die anderen Einsatzkräfte rückten ein.
Auf die Jugendliche kommt vermutlich eine polizeiliche Maßnahme zu.
Das baden in der Saar ist grundsätzlich nichtverboten. Dennoch ist es kein Freibrief und kann zudem durch Übermut und falsche Einschätzung der Strömung, Wassertemperaturen oder bei einem vermeintlichen Sprung, bei nicht erkennbaren Wasserständen, zur Lebensgefahr werden.
Hierzu eine Erklärung der Wasser- und Schifffahrtsamt Saarbrücken: In der Sommersaison stellt sich jedes Jahr die Frage: Ist das Baden in der Saar erlaubt? Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt macht daher darauf aufmerksam, dass es eine gültige Badeverordnung für die Saar gibt. Laut dieser ist in bestimmten Bereichen das Schwimmen oder Baden verboten. Hierzu zählen insbesondere Brücken, Wehre, Schleusen, Hafeneinfahrten und Liegestellen. Das Springen von Brücken ist verboten, da Hindernisse unter Wasser oft nicht sichtbar sind. Verboten ist auch das Schwimmen im Bereich von Schiffen, da von Sog und Wellenschlag erhebliche Gefahren ausgehen. Nähere Informationen können auf der Internetseite des WSA Saarbrücken unter „Badeverordnung“ oder der BinnenschifffahrtsstraßenOrdnung § 8.10 nachgelesen werden.
Der Mitteiler hörte auf der Straße eine Person in ihrer Wohnung um Hilfe rufen. Bei unserer Erkundung sahen wir die besagte Person, eine ältere Dame auf dem Boden sitzend durch ein Fenster. Es hatte den Anschein, dass Sie gestürzt war und sich selbst nicht mehr helfen konnte.
Über ein weiteres Fenster konnten wir uns einen Zerstörungsfreien Zugang schaffen, die Wohnungstür öffnen und so der Dame rettungsdienstliche Hilfe zu kommen lassen. Unsere Vermutung bestätigte sich, glücklicherweise kam es zu keiner schwerwiegenden Verletzung.
Der Rettungsdienst übernahm die Versorgung, wir sicherten das geöffnete Fenster, Übergaben die Einsatzstelle der Polizei und rückten ab.
Wir wurden zu einer vermeintlich hilflosen Person hinter verschlossener Wohnungstür alarmiert. Die Kontaktaufnahme durch klingeln, klopfen und rufen wurde nicht erwidert.
Die Tür wurde mit Hilfe des Türöfnungswerkzeug geöffnet und die Wohnung durch uns und der Polizei durchsucht. Es konnte niemand darin vorgefunden werden. Die Verschlusssituation wurde wieder hergestellt und die Schlüssel der Polizei übergeben.
Ausgelöst hatte ein Rauchmelder in der Küche in einem der Nebengebäude. Der Haustechniker war bereits vor Ort und empfing uns vor der Eingangstür. Durch angebranntes Essen hatte der Rauchwarnmelder ausgelöst, eine leichte Verqualmung stand in den Räumen.
Das HLF 23/46 setzte vor das Gebäude um und führte dort eine Erkundung durch, wonach sich die leichte Verrauchung bestätigte. Mit einem Lüfter wurde das Gebäude belüftet und anschließend die Brandmeldeanlage wieder zurückgestellt.
Der Mitteiler meldete der Leitstelle aufsteigenden Rauch aus einer Trafostation einer firmeninternen Notstromversorgung. Bei Ankunft war erst einmal kein Rauch zu sehen. Das Gelände worauf die Anlage stand war eingefriedet und verschlossen.
Wir verschafften uns über eine Bockleiter Zutritt auf das Gelände und bauten einen Löschangriff mit Bereitstellung auf. Ein Trupp mit Atemschutz stand für einen eventuelle Einsatz bereit. Unser TLF stellte einen Sicherheitstrupp bereit.
Der Zugführer erkundete die Trafostation unter Zuhilfenahme einer Wärmebildkamera. Es konnten aber keine Anzeichen auf einen Brand oder einen technischen Defekt festgestellt werden. Nach Eintreffen der Stadtwerke Saarbrücken, Abteilung Elektro wurde die Nachschau nochmals durchgeführt, ebenfalls ohne Erkenntnis.
Der Einsatz wurde beendet, der Löschangriff abgebaut und alle Einsatzkräfte rückten ein. Die Anlage wurde dem Betreiber übergeben.
Bei Ankunft konnten wir bereits an der Lagetafel der Brandmeldeanlage ablesen, dass sich der ausgelöste Melder im Haupthaus befinden würde. Am Anzeigetableau wurde letztlich der genaue Auslösebereich abgelesen.
Angriffstrupp und Zugführer 23/08 gingen zur Erkundung ins Gebäude vor. Glücklicherweise kein Feuer, kein Rauch. Der Auslösegrund war nicht mehr zu lokalisieren, vermutlich unsachgemäße Verwendung von Deoderant.
Die Brandmeldeanlage wurde zurückgestellt und die Einsatzkräfte rückten wieder ein.
Am heutigen Montag, 17.06.2019 wurde der Leistelle ein Küchenbrand im 4. Obergeschoss, in einem Hochhaus im Stadtteil Güdingen mitgeteilt. Das Stichwort wurde noch während unserer Anfahrt zur Einsatzstelle erhöht, da sich noch eine Person in Wohnung befinden würde, die diese nicht eigenständig verlassen konnte. Weitere Einsatzkräfte wurden alarmiert.
Bei Ankunft war an der Nordseite ein Rauchaustritt zu erkennen, weiterhin bestätigte eine Bewohnerin das Feuer. Bei der Erkundung im Treppenhaus war deutlicher Brandgeruch wahrnehmbar.
Der Zugführer ging mit dem Angriffstrupp und dem Melder zur Erkundung ins Gebäude vor. Im zweiten Obergeschoss wurde ein Bereitstellungsraum eingerichtet, die Angriffsleitung am Wandhydrant angeschlossen und der weitere Angriff unter Atemschutz vorgetragen. Ab dem 4. OG stand der Qualm bereits im Flur, jedoch durch eine Brandschutztür auf den Stichflur zu der Brandwohnung weitestgehend abgeschottet.
Der Angriffstrupp HLF 23/46 startete seinen Innenangriff und wurde im weiteren Verlauf durch einen weiteren Angriffstrupp HLF 1/46 unterstützt. Es mussten zwei Wohnungen abgesucht werden, da die Brandwohnung als auch die Nachbarwohnung durch offenstehende Türen mit Rauch beaufschlagt wurden. Die Drehleiter ging vor dem Hochhaus in Anleiterbereitschaft.
Im 4.OG wurde eine Person mit Rauchgasintoxikation aufgefunden, die umgehend aus dem Gebäude geführt, im bereitstehenden Rettungswagen behandelt und dann in eine Saarbrücker Klinik transportiert wurde. Eine Durchsuchung der Wohnungen ergab, dass sich keine weitere Personen mehr darin aufhielten.
Das Feuer begrenzte sich auf die Küchenzeile mit einem nicht unerheblichen Ausmaß. Mit einem C-Rohr war das Feuer dennoch schnell unter Kontrolle. Mit Hilfe der Wärmebildkamera wurden Glutbester aufgesucht und abgelöscht. Eine weitere Durchsuchung des 5. Obergeschosses verlief negativ; keine Personen und keine erkennbare Ausbreitung von Feuer und oder Rauch.
Durch den Einsatz mehrerer Lüfter vor und im Gebäude (Elektrolüfter) wurde das Treppenahaus und sämtliche Bereiche zur Brandwohnung belüftet. Insgesamt waren 3 Trupps unter Atemschutz im Einsatz , weitere 2 Trupp´s standen als Sicherheitstrupps bereit. Vor dem Gebäude wurde die anrückenden Unterstützungseinheiten Bereitstellungsräume zugewiesen. Es standen zu jeder Phase des Einsatzes ausreichend Einsatzkräfte und Rettungsmittel zur Verfügung.
Gegen 18.30 Uhr konnte der Einsatz beendet und die Einsatzstelle an die Polizei übergeben werden.
Aufgrund eines technischen Defektes kam es zur Auslösung der Brandmeldeanlage in einem Güdinger Einkaufszentrum.
Bis auf die Rückstellung der Brandmeldeanlage waren keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Anrückende Einsatzkräfte bekamen den Einsatzabbruch mitgeteilt.
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte konnte am Feuerwehrinformationstableau der Brandmeldeanlage die ausgelöste Meldergruppe abgelesen werden
Gemeinsam mit dem C-Dienst ging ein Trupp und der Zugführer des HLF 23/46 zur Erkundung ins Gebäude. Die Ursache der Auslösung wurde schnell gefunden. Ein Patient hatte in seinem Zimmer geraucht. Kein Feuer und kein Rauch, somit auch keine weitere Maßnahmen seitens der Feuerwehr notwendig.
Der Einsatz wurde beendet und die Brandmeldeanlage durch den Einsatzleiter zurückgestellt.
Über die Polizei wurden wir zu zwei abgebrochenen Ästen gerufen, die im Verlauf einen PKW beschädigt hatten. Es stand im Raum, dass der Baum mit Fäulnis bzw. in den Astgabeln Morsch wäre. Verletzt wurde niemand.
Wir führten mit einem Einreißhaken an den austreibenden Ästen Bruchversuche durch, welche aber keine Erkenntnisse brachten, dass der Baum als Gefahr zu sehen wäre. In Absprache mit der Polizei wurde über die Leitstelle der Bauhof verständigt. Dieser sollte den Bereich um den Baum herum absperren, da dieser sich zudem in der Hauptzufahrt zu einem Kindergarten, der Grund- und Gesamtschule sowie der Kirche befand.
Um allen Spekulationen aus dem Weg zu gehen, wurde weiterhin das Amt für Grünalagen informiert, um den Baum auf seine Verkehrssicherheit zu überprüfen.
Für die Feuerwehr waren keine weiteren Maßnahmen erforderlich.