Durch den Mitteiler wurde der Leitstelle eine Person in der Saar mitgeteilt, die zuvor von der Saartalbrücke gesprungen sei. Aufgrund dieser Meldung wurden die anrückenden Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr über das linke Saarufer geschickt und die Kräfte aus Güdingen über das rechte Saarufer in Höhe der Brücke entsandt.
Es wurde umgehend mit der ebenfalls anwesenden Polizei der Uferbereich, als auch mit dem Mehrzweckboot von der Wasserfläche aus erkundet. Parallel konnten am linken Ufer drei Jugendlichen aufgegriffen werden, die scheinbar in der Saar schwimmen waren. Eine Befragung der Gruppe ergab zuerst unklare Aussagen, ob nicht doch jemand gesprungen wäre und noch in der Saar treiben könnte. Eine erneute, intensivere Befragung durch die Polizei klärte letztendlich die Situation insoweit auf, dass sich keine weitere Person mehr in der Saar befinden würde. Der Einsatz wurde für die Feuerwehr beendet. Das Mehrzweckboot „Charlotte“ als auch die anderen Einsatzkräfte rückten ein.
Auf die Jugendliche kommt vermutlich eine polizeiliche Maßnahme zu.
Das baden in der Saar ist grundsätzlich nichtverboten. Dennoch ist es kein Freibrief und kann zudem durch Übermut und falsche Einschätzung der Strömung, Wassertemperaturen oder bei einem vermeintlichen Sprung, bei nicht erkennbaren Wasserständen, zur Lebensgefahr werden.
Hierzu eine Erklärung der Wasser- und Schifffahrtsamt Saarbrücken: In der Sommersaison stellt sich jedes Jahr die Frage: Ist das Baden in der Saar erlaubt? Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt macht daher darauf aufmerksam, dass es eine gültige Badeverordnung für die Saar gibt. Laut dieser ist in bestimmten Bereichen das Schwimmen oder Baden verboten. Hierzu zählen insbesondere Brücken, Wehre, Schleusen, Hafeneinfahrten und Liegestellen. Das Springen von Brücken ist verboten, da Hindernisse unter Wasser oft nicht sichtbar sind. Verboten ist auch das Schwimmen im Bereich von Schiffen, da von Sog und Wellenschlag erhebliche Gefahren ausgehen. Nähere Informationen können auf der Internetseite des WSA Saarbrücken unter „Badeverordnung“ oder der BinnenschifffahrtsstraßenOrdnung § 8.10 nachgelesen werden.
Wir wurden zu einer vermeintlich hilflosen Person hinter verschlossener Wohnungstür alarmiert. Die Kontaktaufnahme durch klingeln, klopfen und rufen wurde nicht erwidert.
Die Tür wurde mit Hilfe des Türöfnungswerkzeug geöffnet und die Wohnung durch uns und der Polizei durchsucht. Es konnte niemand darin vorgefunden werden. Die Verschlusssituation wurde wieder hergestellt und die Schlüssel der Polizei übergeben.
Am heutigen Montag, 17.06.2019 wurde der Leistelle ein Küchenbrand im 4. Obergeschoss, in einem Hochhaus im Stadtteil Güdingen mitgeteilt. Das Stichwort wurde noch während unserer Anfahrt zur Einsatzstelle erhöht, da sich noch eine Person in Wohnung befinden würde, die diese nicht eigenständig verlassen konnte. Weitere Einsatzkräfte wurden alarmiert.
Bei Ankunft war an der Nordseite ein Rauchaustritt zu erkennen, weiterhin bestätigte eine Bewohnerin das Feuer. Bei der Erkundung im Treppenhaus war deutlicher Brandgeruch wahrnehmbar.
Der Zugführer ging mit dem Angriffstrupp und dem Melder zur Erkundung ins Gebäude vor. Im zweiten Obergeschoss wurde ein Bereitstellungsraum eingerichtet, die Angriffsleitung am Wandhydrant angeschlossen und der weitere Angriff unter Atemschutz vorgetragen. Ab dem 4. OG stand der Qualm bereits im Flur, jedoch durch eine Brandschutztür auf den Stichflur zu der Brandwohnung weitestgehend abgeschottet.
Der Angriffstrupp HLF 23/46 startete seinen Innenangriff und wurde im weiteren Verlauf durch einen weiteren Angriffstrupp HLF 1/46 unterstützt. Es mussten zwei Wohnungen abgesucht werden, da die Brandwohnung als auch die Nachbarwohnung durch offenstehende Türen mit Rauch beaufschlagt wurden. Die Drehleiter ging vor dem Hochhaus in Anleiterbereitschaft.
Im 4.OG wurde eine Person mit Rauchgasintoxikation aufgefunden, die umgehend aus dem Gebäude geführt, im bereitstehenden Rettungswagen behandelt und dann in eine Saarbrücker Klinik transportiert wurde. Eine Durchsuchung der Wohnungen ergab, dass sich keine weitere Personen mehr darin aufhielten.
Das Feuer begrenzte sich auf die Küchenzeile mit einem nicht unerheblichen Ausmaß. Mit einem C-Rohr war das Feuer dennoch schnell unter Kontrolle. Mit Hilfe der Wärmebildkamera wurden Glutbester aufgesucht und abgelöscht. Eine weitere Durchsuchung des 5. Obergeschosses verlief negativ; keine Personen und keine erkennbare Ausbreitung von Feuer und oder Rauch.
Durch den Einsatz mehrerer Lüfter vor und im Gebäude (Elektrolüfter) wurde das Treppenahaus und sämtliche Bereiche zur Brandwohnung belüftet. Insgesamt waren 3 Trupps unter Atemschutz im Einsatz , weitere 2 Trupp´s standen als Sicherheitstrupps bereit. Vor dem Gebäude wurde die anrückenden Unterstützungseinheiten Bereitstellungsräume zugewiesen. Es standen zu jeder Phase des Einsatzes ausreichend Einsatzkräfte und Rettungsmittel zur Verfügung.
Gegen 18.30 Uhr konnte der Einsatz beendet und die Einsatzstelle an die Polizei übergeben werden.
Das Firmengebäude war bei Ankunft an der Einsatzstelle. bereits geräumt, einige Fenster des Geäudes waren geöffnet. Ein Mitarbeiter der Stadtwerke war ebenfalls schon vor Ort und hat das Gebäude mit Messtechnik kontrolliert. Im Eingangsbereich war ein nicht naher definierbarer Geruch wahrnehmbar.
Das gesamte Gebäude wurde nochmals von der Feuerwehr und den Stadtwerken begangen, dabei konnten keinerlei Messwerte erfasst werden, die auf Gasgeruch hinweisen konnten.
Die Einsatzstelle wurde an die Stadtwerke übergeben. Alle Kräfte rückten wieder ein.
An der besagten Adresse wurde in einer Wohnung eine hilflose Person mitgeteilt. Die Polizei war vor Ort und hatte bereits versucht Kontakt aufzunehmen bzw. einen anderen Aufenthaltsort zu ermitteln.
Aufgrund der Verschlusssituation konnte die Tür rasch geöffnet werden. Die Polizei betrat die Wohnung und durchsuchte diese. Leider vergebens. Wir stellten die maximale Verschlusssituation wieder und übergaben die Einsatzstelle der Polizei.
Das HLF wurde noch vor Ort zu einem weiteren Einsatz (PKW-Brand auf der Autobahn) alarmiert und rückte umgehend aus.
Wir wurden gegen 0.30 Uhr zu einem Gebäudebrand nach Bübingen zur Unterstützung angefordert. Vor Ort waren die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr und des Löschbezirks Bübingen bereits bei den Löscharbeiten. Es brannten Bauabfälle und Teile des Innenausbaus eines ehemaligen Bürogebäudes (8.00 x 15.00 m) auf einer Baustelle. Es war nicht auszuschließen, dass die Bauabfälle mit Asbest beaufschlagt waren.
Seitens der bereits vor Ort anwesenden Einsatzkräften, wurden zwei Trupps unter PA mit zwei C-Rohren zur Brandbekämpfung eingesetzt. Wir lösten diese im Nachgang für Nachlöscharbeiten und Kontrolle des Löscherfolgs nach und nach ab. Das Feuer war schnell unter Kontrolle.
Aufgrund des Vorhandensein von Asbest wurde durch die Einsatzleitung zum Schutz der Einsatzkräfte die Dekoneinheit aus dem Löschbezirk 18 Dudweiler der Feuerwehr Saarbrücken angefordert. Diese bauten in einer Seitenstraße zur Einsatzstelle den Dekontaminationsplatz auf. Alle Einsatzkräfte welche sich am und im Brandobjekt aufhielten wurden durch die Dekontaminationsstrecke geschleust.
Alle Einsatzkleider sowie getragene Kleidung unter der persönlichen Schutzausrüstung wurde ausgezogen, die Einsatzkräfte führte eine Nassreinigung durch und wurden im Anschluss mit Übergangskleidung ausgestattet. Die Einsatzkräfte wurden danach aus dem Einsatz herausgelöst. Die kontaminierte Schutzkleidung und Gerätschaften wurden eingetütet und abtransportiert.
Die Kameraden aus dem Löschbezirk 22 Brebach führten gemeinsam mit dem Gerätewagen „Messen und Leiten“, Schadstoffmessungen im Umfeld durch.
Der Löschbezirk 14 St. Arnual versorgte die Einsatzkräfte mit Getränken. Der Löschbezirk 13 St. Johann übernahm logistische Aufgaben.
Nachdem Feuer aus gemeldet werden konnte, rückten unsere Einsatzkräfte ein.
Im Gerätehaus wurden die Fahrzeuge wieder einsatzbereit gemacht.
Welches Ausmaß letztlich der Verdacht auf Asbest haben wird, werden die Ermittlungen in den kommenden Tagen zeigen. Wichtig war es, dass alles gemacht wurde, um die Gesundheit aller Einsatzkräfte zu schützen.
Am frühen Nachmittag wurden wir zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in eine Güdinger Spielparadies „Neue Kinderwelt“ alarmiert. Beim Antreffen erwartete uns schon die Betreiberin und meldete einen Fehlalarm. Anwesende Personen hielten sich vor dem Gebäude auf.
Wir führten, nach einem kurzen Austausch der Fakten, mit der Betreiberin eine Erkundung / Nachschau durch. Die Anlage hatte in der Folge von Reinigungsarbeiten ausgelöst.
Für die Feuerwehr waren keine weiteren Maßnahmen zu treffen. Alle Einsatzkräfte rückten wieder ein.
Heute Mittag wurden wir zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in einen Güdinger Einkaufsmarkt alarmiert. Bei unsere Ankunft war die Warneinrichtung der Sprinklerzentrale eindeutig zu hören.
Wir holten uns erste Informationen am Feuerwehrinformationstableau der Brandmeldeanlage und gingen den gemeldeten Auslösebereich ab. Es konnten keine Feststellungen, die auf ein Brandereignis deuteten, festgestellt werden.
Bei einer weiteren Erkundung an der Sprinklerzentrale wurde ein Defekt, als Auslösegrund ausgemacht. Die Anlage wurde an die anwesenden Mitarbeiter der Haustechnik übergeben.
Für die Feuerwehr war der Einsatz beendet, alle Kräfte rückten ein.
Auf der Autobahn 6 kam es zu einem Auffahrunfall, bei dem zwei Pkw`s Beteiligt waren. Ein Person war in seinem Fahrzeug eingeschlossen und wurde durch den anwesenden Rettungsdienst betreut und versorgt.
Die Einsatzstelle wurde umfangreich abgesichert. Die Besatzung der ersten HLF nahm die Sicherung am Fahrzeug vor und befreite den Patienten unter Verwendung eines KED-Systems/ Spineboards aus seiner Zwangslage.
Der Brandschutz wurde durch das HLF 23 durchgeführt . Im Anschluss wurden noch ausgelaufene Betriebsmittel aufgenommen und die Fahrbahn grob gereinigt.
Nachdem der Abschlepper die Fahrzeuge aufgeladen hatte, rückten sämtliche Einheiten der Feuerwehr ein.
Durch das wir noch im Gerätehaus wegen der Tagesübung verweilten, rückten alle drei Einsatzfahrzeuge in kürzester Zeit zur ausgelösten Brandmeldeanlage in ein Güdinger Pflegeheim aus, sodass wir Erst eintreffend waren. Durch den anwesenden Hausmeister wurde uns der Abbrand einer Wunderkerze mitgeteilt, was folglich zu einer kurzzeitigen Rauchentwicklung führte.
Der Zugführer des HLF 23/46 ging mit dem Angriffstrupp zu Erkundung gemäß ausgelöster Melder und der Information des Hausmeisters vor. Die Sachlage konnte bestätigt werden. Keine weiteren Maßnahmen seitens der Feuerwehr notwendig.
Es wurde die Ankunft des C-Dienstes abgewartet, der wiederum die Brandmeldeanlage zurückstellen musste. Alle anderen Einsatzkräfte konnten entweder die Anfahrt abbrechen bzw. rückten ins Gerätehaus ein.